Zuhause im Grünen?

In der Gartenlaube lässt es sich gut leben, wenn die Pflanzenpracht erblüht und die Sonne scheint. Dauerndes Wohnen im Kleinparadies ist dagegen nicht erlaubt.


In der Gartenlaube lässt es sich gut leben, wenn die Pflanzenpracht erblüht und die Sonne scheint. Dauerndes Wohnen im Kleinparadies ist dagegen nicht erlaubt. Der Verpächter einer Gartenanlage klagte gegen einen Pächter, der in seinem angemieteten Kleingarten ein Häuschen aufgebaut hatte. Dort hatte er schon für einen Telefonanschluss gesorgt und seinem Hund einen Zwinger errichtet.

Als er schließlich dort einzog, reagierte der Verpächter mit einer Kündigung und einer Klage auf Rückbau und Räumung des Gartens. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg gab der Klage statt, da entgegen gesetzlicher Vorschrift die Nutzung nicht rein kleingärtnerisch, sondern zum Wohnen erfolgt sei, informieren ARAG-Experten (Az.: 13 U111/00).

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