Kindergeld: Der Wohnort des Kindes entscheidet

Bei geschiedenen Eltern entscheidet der Wohnort des Kindes, welchem Elternteil der Kindergeld-Anspruch zusteht. Das gilt auch dann, wenn dieser im Ausland liegt.


Bei geschiedenen Eltern entscheidet der Wohnort des Kindes, welchem Elternteil der Kindergeld-Anspruch zusteht. Das gilt auch dann, wenn dieser im Ausland liegt. Da das deutsche Kindergeldrecht unterscheidet nicht danach, ob die Eltern eines Kindes verheiratet sind oder nicht, ist auch eine geschiedene Ehefrau Familienangehörige. Somit gilt sie als mit dem Kind in Deutschland lebend, wodurch ihr der Anspruch auf Kindergeld zusteht.

Bei getrennt lebenden Eltern wird vorrangig an den Elternteil ausgezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Daran ändert sich laut ARAG-Experten auch dann nichts, wenn der im EU-Ausland lebende Elternteil keinen Antrag auf deutsches Kindergeld gestellt hat (Bundesfinanzhof (BFH), Az.: III R 17/13).

Im verhandelten Fall beantragte ein in Deutschland wohnender deutscher Staatsangehöriger Kindergeld für seinen Sohn, der in Polen bei seiner Mutter lebte. Die Familienkasse lehnte den Antrag ab, weil sie der Ansicht war, dass nur die geschiedene Ehefrau kindergeldberechtigt sei. Auch der BFH wies die Klage anschließend ab.

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