Pfusch am Pferd

Wenn das geliebte Haustier krank oder verletzt ist, betreiben viele Halter enormen Aufwand, damit das Tier wieder auf die Beine kommt - sowohl durch Zuwendung als auch finanziell. Unzählige Arztbesuche sind häufig notwendig. Kam es dabei zu einem Behandlungsfehler, waren die Tierbesitzer oft machtlos. Das könnte sich nach einem Gerichtsurteil nun ändern.


Wenn das geliebte Haustier krank oder verletzt ist, betreiben viele Halter enormen Aufwand, damit das Tier wieder auf die Beine kommt - sowohl durch Zuwendung als auch finanziell. Unzählige Arztbesuche sind häufig notwendig. Kam es dabei zu einem Behandlungsfehler, waren die Tierbesitzer oft machtlos, denn die Beweislast lag laut ARAG-Experten bis jetzt beim Tierhalter. Das könnte sich nach einem Gerichtsurteil nun ändern.

Was in der Humanmedizin bei Behandlungsfehlern längst Gang und Gäbe ist, wird jetzt auch in der Tiermedizin angewendet: Unterläuft einem Tierarzt ein schwerwiegender Behandlungsfehler und geht der Fall vor Gericht, muss der Veterinär beweisen, dass seine Behandlung korrekt war. So etwa im Falle einer Pferdebesitzerin (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 247/15). Die Halterin verklagte den Tierarzt, weil der eine Wunde am Bein ihres Pferdes zwar genäht, aber nicht erkannt hatte, dass auch der Knochen angeknackst war. Der Knacks wurde zum Bruch und das Pferd musste eingeschläfert werden. Der Arzt konnte den Beweis nicht erbringen, dass er das Tier korrekt behandelt hat und war so haftbar.

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