Testament verhindert Streitigkeiten

Das private Vermögen in Deutschland wächst und wächst - zuletzt auf unvorstellbare 5,2 Billionen Euro allein an Geldmitteln. Damit gewinnt auch das Erben immer mehr an Bedeutung. Doch auf den Ernstfall vorbereitet ist nur jeder fünfte Deutsche. Und gerade mal die Hälfte gibt bei einer Umfrage an, bereits ein Testament gemacht zu haben. Dabei kann das zu massiven Schwierigkeiten führen.


Das private Vermögen in Deutschland wächst und wächst - zuletzt auf unvorstellbare 5,2 Billionen Euro allein an Geldmitteln. Damit gewinnt auch das Erben immer mehr an Bedeutung. Doch auf den Ernstfall vorbereitet ist nur jeder fünfte Deutsche. Und gerade mal die Hälfte gibt bei einer Umfrage an, bereits ein Testament gemacht zu haben. Dabei kann das zu massiven Schwierigkeiten führen.

"Sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen, kann verhängnisvoll sein", warnt Dr. Carsten Walter, Geschäftsführer der Notarkammer Baden-Württemberg. Weil das gesetzliche Leitbild noch immer von einer traditionellen Familiensituation ausgeht, fänden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Patchwork-Familien oder Familien mit Pflegekindern ihre persönlichen Verhältnisse oft nur unzureichend in den gesetzlichen Regelungen berücksichtigt. Aber auch bei einer "normalen" Familie entspreche die gesetzliche Erbfolge oft nicht den Vorstellungen der Betroffenen. Der Streit um das Erbe sei damit oft vorprogrammiert.

Um das zu vermeiden, sollte die Aufteilung des Erbes klar geregelt sein, und den Erben sollten alle notwendigen Dokumente wie Testamente und Vollmachten vorliegen. Ansprechpartner ist der Notar, nicht nur beim Testament, sondern auch bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht und bei der Patientenverfügung. Der Fachmann kann sich vor der Beurkundung auch noch von der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers überzeugen. Das kann dazu beitragen, spätere Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Vollmacht zu vermeiden.

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