Strom: Nicht um jeden Preis

Die Versorgung mit Wasser, Wärme und Strom ist für jeden Verbraucher essenziell. Und diese Versorgung unterliegt auch Regelungen zum Verbraucherschutz, sodass Kunden bei der Wahl ihrer Versorger eine gewisse Freiheit behalten.


Die Versorgung mit Wasser, Wärme und Strom ist für jeden Verbraucher essenziell. Und diese Versorgung unterliegt auch Regelungen zum Verbraucherschutz, sodass Kunden bei der Wahl ihrer Versorger eine gewisse Freiheit behalten. Wenn etwa die Strompreise angehoben werden, auch im Rahmen von gestiegenen oder neu eingeführten Steuern, besteht für Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Die Praxis, im Kleingedruckten ein solches Kündigungsrecht auszuschließen, hat nun das Oberlandesgericht Düsseldorf mit einem Urteil verboten. Im Energiewirtschaftsgesetz gibt es eine Vorschrift, die Kunden bei einer Änderung der "Vertragsbedingungen" ein fristloses Kündigungsrecht einräumt, so ARAG-Experten. Das trifft demnach auch auf Preisänderungen zu (OLG Düsseldorf, Az.: I-20 U 11/16). (vm/en-wid)

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