Ungerechte Gebühren gerügt

Wer online einkauft und dann beim Bezahlvorgang feststellt, dass seine gewählte Bezahlmethode zusätzliche Gebühren erfordert, fühlt sich vor den Kopf gestoßen. Verbraucherschützer haben sich jetzt gegen ein Portal gewehrt, das bei der Kreditkartenzahlung unverhältnismäßige Aufschläge verlangte.


Wer online einkauft und dann beim Bezahlvorgang feststellt, dass seine gewählte Bezahlmethode zusätzliche Gebühren erfordert, fühlt sich vor den Kopf gestoßen. Verbraucherschützer haben sich jetzt gegen ein Portal gewehrt, das bei der Kreditkartenzahlung unverhältnismäßige Aufschläge verlangte.

Konkret geht es im verhandelten Fall des Landgerichts Aschaffenburg um das Reiseportal "flug.de". Wenn Verbraucher dort mit einer gängigen Kreditkarte ihre Flugreise bezahlen wollten, fielen Aufpreise von mehr als 30 Euro an. "Immer wieder beschweren sich Verbraucher, dass Preise zunächst günstig erscheinen und sich nach der Auswahl des Zahlungsmittels kräftig erhöhen", sagt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale.

Geläufige Kreditkarten wie "American Express", "Visa" und "MasterCard" fielen dabei alle unter die Aufpreis-Regelung, während nur zwei Optionen davon ausgeschlossen waren. "Der günstige Preis wäre nur mit der Portal-eigenen flug.de MasterCard GOLD oder der Debitkarte "Visa Electron" möglich gewesen", erklärt Dunja Richter.

Vor Gericht erhielt die Verbraucherzentrale schließlich recht. "Fallen Verbrauchern auf anderen Portalen ähnlich überteuerte Zusatzkosten auf, sollten sie uns diese melden. Auch können sie die Seitenbetreiber direkt auffordern offenzulegen, wie hoch Kosten wirklich sind", rät Richter (AZ 1 HK O 66/15 noch nicht rechtskräftig).

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