Volle Steuer für wilde Ehen

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner profitieren in der Regel von steuerlichen Vorteilen. Das gilt aber nur, wenn die Partnerschaft rechtlich anerkannt ist.


Ehepartner und eingetragene Lebenspartner profitieren in der Regel von steuerlichen Vorteilen. Das gilt aber nur, wenn die Partnerschaft rechtlich anerkannt ist. Menschen, die zwar in einer festen Partnerschaft leben, aber weder verheiratet noch eingetragene Lebenspartner sind, also umgangssprachlich eine "wilde Ehe" führen, können laut Gesetz diese steuerlichen Vorteile nicht nutzen. Das Finanzgericht Münster hat jetzt die Klage eines Paares abgewiesen, das vom sogenannten "Ehegattensplitting" Gebrauch machen wollte, aber nicht rechtmäßig verheiratet war, so ARAG-Rechtsexperten (Finanzgericht Münster, Az.: 10 K 2790/14).

STARTSEITE