Stau am Notausgang

Notausgänge unterliegen strikten Verordnungen. Wenn sich Unternehmen nicht an diese halten, droht Ärger.


Notausgänge unterliegen strikten Verordnungen. Wenn sich Unternehmen nicht an diese halten, droht Ärger. Fluchttüren müssen laut Gesetzgeber immer nach außen öffnen, damit Flüchtende durch die Tür nicht behindert werden, so ARAG-Experten.

Ein Unternehmen musste vorübergehend seinen Betrieb einstellen, als es einen neuen Firmensitz beziehen wollte. Leider öffnete die Notausgangs-Tür nur nach Innen, was eine Behinderung des Fluchtweges darstellte. Auch vor Gericht konnte der Arbeitgeber keinen Kompromiss erreichen. So mussten die Mitarbeiter solange zuhause bleiben, bis diese Fehlkonstruktion behoben wurde. (Verwaltungsgericht Münster, Az.: 9 K 1985/15).

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