Arbeit trotz Rente

Eine gesetzliche Rente erlaubt keine großen finanziellen Schritte. Wer eine knappe Rente erhält, muss oft mit einem Nebenverdienst aufstocken, um sich auch mal etwas leisten zu können. Wie steht es da mit den Hinzuverdienstgrenzen?


Eine gesetzliche Rente erlaubt keine großen finanziellen Schritte. Wer eine knappe Rente erhält, muss oft mit einem Nebenverdienst aufstocken, um sich auch mal etwas leisten zu können. Wie steht es da mit den Hinzuverdienstgrenzen?

Grundsätzlich dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen, wenn sie Bezieher einer Regelaltersrente sind. Anders ist das bei Frührentnern, die nur bis zu 450 Euro pro Monat rentenunschädlich hinzuverdienen dürfen. Bei höherem Zuverdienst wird die Rente schrittweise verringert, erklären ARAG-Rechtsexperten. Ähnliches gilt bei der Erwerbsminderungsrente, bei der ebenfalls bis zu 450 Euro frei hinzuverdient werden dürfen.

Die geplante "Flexi-Rente" soll ab Mitte 2017 den Hinzuverdienst zur Rente ummodeln. Dabei sollen die festen Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Stattdessen sollen Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6.300 Euro pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen können. Von dem darüber liegenden Verdienst sollen 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten. Die Neuregelung könnte bis zum Juli 2017 in Kraft treten.

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