Die Angst vor der Strom-Falle

Jedes Jahr das gleiche Spiel: Die Versorger drehen wieder mal an der Preisschraube. Und damit kommen auf viele Haushalte höhere Stromkosten zu. Müssen sich zwangsläufig alle Stromkunden auf höhere Kosten einstellen oder gibt es Möglichkeiten, dem Preisanstieg zu entgehen?


Jedes Jahr das gleiche Spiel: Die Versorger drehen wieder mal an der Preisschraube. Und damit kommen auf viele Haushalte höhere Stromkosten zu. Müssen sich zwangsläufig alle Stromkunden auf höhere Kosten einstellen oder gibt es Möglichkeiten, dem Preisanstieg zu entgehen?

Zunächst einmal nicht, sagen die Marktwächter Energie. Sowohl die EEG-Umlage als auch die Netzentgelte werden von Energieversorgern direkt an die Netzbetreiber gezahlt. Steigen die Kosten an, steigen also erst einmal nur die Ausgaben der Versorger. Eine Regelung, die eine automatische oder gar verpflichtende Weitergabe an die Kunden vorsieht, gibt es nicht.

Allerdings werden vermutlich viele Stromanbieter versuchen, die gestiegenen Kosten dennoch weiterzureichen, um die höheren Ausgaben auszugleichen. Dazu müssen sie jedoch zunächst die Preise erhöhen. Aus Kundensicht hat das einen entscheidenden Vorteil: Bei Preisänderungen haben Verbraucher grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht.

Leider haben sich in der Vergangenheit einige Lieferanten geweigert, solche außerordentlichen Kündigungen zu akzeptieren. Hintergrund sind spezielle Regelungen in den Geschäftsbedingungen der Anbieter, die das Sonderkündigungsrecht für Fälle ausschließen, in denen die Preiserhöhung auf gestiegene staatliche Abgaben oder Umlagen zurückzuführen ist. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind solche Klauseln unwirksam. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Einschätzung im Juli 2016 in einem Urteil bestätigt (Aktenzeichen I-20 U 11/16; noch nicht rechtskräftig). Kunden, die Probleme haben, ihr Sonderkündigungsrecht durchzusetzen, sollten sich gegenüber ihrem Anbieter auf die aktuelle Rechtsprechung berufen.

Ist es sinnvoll, bei einer Preiserhöhung wegen der EEG-Umlage und der Netzentgelte zu einem anderen Anbieter zu wechseln? Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, wie viele Anbieter die Preise letztlich anheben werden. Da die Kostensteigerungen 2017 ziemlich deutlich ausfallen, werden vermutlich recht viele Lieferanten mit Preiserhöhungen reagieren - wenn nicht direkt im Januar, dann in den darauffolgenden Monaten. Das erschwert die Suche nach einer günstigen Alternative.

Andererseits muss man berücksichtigen, dass die Einkaufspreise für Strom in den vergangenen Jahren deutlich gesunken sind. Aus Sicht der Anbieter stehen den steigenden Kosten für EEG-Umlage und Netzentgelte also Einsparungen an anderer Stelle gegenüber. Dadurch könnten sich Spielräume ergeben, die Kosten nicht - oder zumindest nicht in voller Höhe - an die Kunden weiterzugeben.

Noch immer befindet sich etwa ein Drittel der deutschen Haushalte in der sogenannten "Grundversorgung", weil sie ihren Anbieter oder Tarif noch nie gewechselt haben. Der Grundversorgungstarif ist meist besonders teuer. Zudem ändern sich die Angebote und Konditionen auf dem Energiemarkt sehr schnell. Daher ist es auch dann sinnvoll, die Preise regelmäßig zu vergleichen, wenn ein Kunde den Anbieter vor einiger Zeit bereits gewechselt hat. (vm/en-wid)

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