Weihnachtsgeld trotz Kündigung?

Weihnachtsgeld ist ein Grund von vielen, sich auf das nahende 'Fest der Liebe' zu freuen. Und selbst Mitarbeiter, die kurz vor Weihnachten aus dem Unternehmen ausscheiden, haben unter Umständen auch Grund zur Freude.


Weihnachtsgeld ist ein Grund von vielen, sich auf das nahende "Fest der Liebe" zu freuen. Und selbst Mitarbeiter, die kurz vor Weihnachten aus dem Unternehmen ausscheiden, haben unter Umständen auch Grund zur Freude. Denn je nach Arbeitsvertrag steht ihnen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anteil am Weihnachtsgeld zu.

In einem Streitfall entschied nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu Gunsten eines Mannes, der zum 30. September aus seinem Unternehmen ausschied. Der Arbeitgeber sah nicht ein, ihm ein anteiliges Weihnachtsgeld auszuzahlen. Dabei verwies er auf eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach dieser die Vergütung an ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis gekoppelt ist.

Die Richter am BAG erklärten die Klausel in diesem Fall mit der Begründung für unwirksam, dass diese den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige. Da es sich bei diesem Weihnachtsgeld um eine Vergütung der erbrachten Arbeitsleistung handelte, musste es auch anteilig auf das jeweilige Jahr angerechnet werden, erklären ARAG-Rechtsexperten. Nach dieser Logik stand dem ausgeschiedenen Mitarbeiter auch sein Anteil zu (BAG, Az.: 10 AZR 848/12).

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