Verbraucherzentrale attackiert Reiserechts-Änderung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) macht Front gegen die geplanten Änderungen beim Pauschalreiserecht. Im Zuge der Angleichung an die EU-Pauschalreise-Richtlinie sollen die Verbraucheransprüche zum Teil deutlich verschlechtert werden. Und das, obwohl das rechtlich gar nicht nötig wäre.


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) macht Front gegen die geplanten Änderungen beim Pauschalreiserecht. Im Zuge der Angleichung an die EU-Pauschalreise-Richtlinie sollen die Verbraucheransprüche zum Teil deutlich verschlechtert werden. Und das, obwohl das rechtlich gar nicht nötig wäre.

"Wenn das Pauschalreiserecht künftig nicht mehr für Tagesreisen und einzeln gebuchte Ferienunterkünfte gilt, schwächt das die bisherigen Rechte erheblich. Reiseanbieter könnten künftig nicht mehr für alle Mängel haftbar gemacht werden", so vzbv-Reiseexperte Felix Methmann. Sei beispielsweise eine Ferienwohnung vor Ort plötzlich ausgebucht, müssten Verbraucher ihre Ansprüche im Zweifel nach ausländischem Recht geltend machen. Das könne in einem beliebigen Land sein, das der Anbieter bestimme. Im Falle eines Mangels könne dann keine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt werden. Mit dem neuen Gesetz hätten auch Tagesreisende keine Entschädigungsansprüche, wenn zum Beispiel der Reisebus Verspätung hat und eine teure, gebuchte Veranstaltung deshalb nicht besucht werden könne. Methmann: "Die Bundesregierung kann das verhindern, wenn sie denn will, denn die EU-Richtlinie sieht keine Herausnahme von Tagesreisen und einzeln gebuchten Ferienunterkünften vor."

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