Ü30: Alt-Heizungen müssen in den Ruhestand

Heizkessel, die vor 1987 eingebaut worden sind, gehören zum alten Eisen und müssen nun ausgetauscht werden.


Heizkessel, die vor 1987 eingebaut worden sind, gehören zum alten Eisen und müssen nun ausgetauscht werden. "Für mehr als eine Million alte Öl- und Gasheizungen gilt im Jahr 2017 die Austauschpflicht", schätzt Petra Hegen vom Informationsprogramm Zukunft Altbau. Hauseigentümer können oft problemlos in Erfahrung bringen, wie alt ihre Heizung ist. Informationen dazu finden sich für gewöhnlich auf dem Typenschild, im Schornsteinfeger-Protokoll oder in den Bauunterlagen. Schätzungen zufolge sind in Deutschland etwa eine Million Heizkessel in Betrieb, die älter als 30 Jahre sind.

Konstant-Temperaturkessel mit einer Nennleistung von vier bis 400 Kilowatt müssen nach dieser Zeitspanne ausgetauscht werden. Dies ist Teil der Energie-Einsparverordnung (EnEV) von 2014. "Das Baujahr des Wärmeerzeugers ist entscheidend für die Bewertung, ob die Heizung erneuert werden muss." Die Experten wissen: Da der Kessel oft gedämmt ist, ist das Typenschild nicht immer leicht zu finden. "Möglich ist auch, im Rahmen der Kontrolle durch den Schornsteinfeger oder der Heizungswartung klären zu lassen, ob man von der Austauschpflicht betroffen ist", empfiehlt Petra Hegen. (vm/en-wid)

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