Irreführende Werbung: Domaininhaber ist verantwortlich

Ein Domain-Inhaber haftet für irreführende Werbung auf seiner Seite. Dieses verbraucherfreundliche Urteil hat jetzt das Landgericht Aachen gefällt. Es verbot eine bestimmte Werbepraxis auf der Website slimsticks-abo.de, gegen die es Beschwerden aus dem ganzen Bundesgebiet gehagelt hatte.


Ein Domain-Inhaber haftet für irreführende Werbung auf seiner Seite. Dieses verbraucherfreundliche Urteil hat jetzt das Landgericht Aachen gefällt. Es verbot eine bestimmte Werbepraxis auf der Website slimsticks-abo.de, gegen die es Beschwerden aus dem ganzen Bundesgebiet gehagelt hatte.

Was war passiert? Auf einer Webseite mit Nahrungsergänzungsmitteln wurde bei Bestellung eines Testpakets des Produkts Slimsticks ein Bluetooth-Fitnessband gratis versprochen. Der Haken dabei: Das Fitnessarmband wird nur dann ausgeliefert, wenn der Besteller ein 90-Tage-Abonnement des Nahrungsergänzungsmittels für insgesamt 149,70 Euro abschließt. Doch das wird erst bei genauem Hinschauen deutlich, so die Verbraucherschützer, die mit einer Abmahnung reagierten. Die Payplus GmbH argumentierte, sie sei nicht Betreiberin der Webseite und könne deshalb auch nicht in Anspruch genommen werden.

Das sah das Gericht aber ganz anders: Denn Betreiber der Webseite www.slimsticks-abo.de ist die in den Niederlanden ansässige Firma Payplus GmbH. Das auf der Webseite verkaufte Nahrungsergänzungsmittel ist laut der Verbraucherzentrale Brandenburg "erkennbar ein Produkt des verklagten Unternehmens Payplus". Auch die dort angegebenen Fax- und Telefonnummern seien identisch. Für das Gericht sprach das dafür, dass die Payplus GmbH in Wirklichkeit Betreiberin ist. Sie sei deshalb selbst für eine solche Rechtverletzung zur Verantwortung zu ziehen und müsse dafür sorgen, dass die irreführende Werbung unterbleibe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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