Illegales Streaming nicht länger folgenlos

Dem illegalen Streaming von Medieninhalten wurde jetzt ein Riegel vorgeschoben. Zwar finden sich nach wie vor Filme, Serien, Musik und Co. in zahlreichen Angeboten des Worldwide Web, aber die rechtliche Lage hat sich verschärft.


Dem illegalen Streaming von Medieninhalten wurde jetzt ein Riegel vorgeschoben. Zwar finden sich nach wie vor Filme, Serien, Musik und Co. in zahlreichen Angeboten des Worldwide Web, aber die rechtliche Lage hat sich verschärft. Die Rechteinhaber haben durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) jetzt eine bessere Handhabe gegen Anbieter von Streaming-Plattformen, auf denen urheberrechtlich geschütztes Material geteilt wird (Az.: C-527/15).

Dazu zählen beispielsweise auch Streams von lizensierten Fußballspielen. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht eine Urheberrechtsverletzung und ist schadensersatzpflichtig, fassen ARAG-Rechtsexperten zusammen. Das heißt, dass mittlerweile auch die private Nutzung des illegalen Angebots als Rechtsverstoß gewertet wird. Früher sprach man hier von einer rechtlichen Grauzone. Zudem ist der Nutzer in der Pflicht, sich selbst darüber zu informieren, ob ein Stream gegen das Urheberrecht verstößt.

Die Abmahnkosten für Verstöße sind im Privatbereich aktuell auf rund 150 Euro gedeckelt. Mahnen jedoch mehrere Rechteinhaber ab, fällt diese Summe auch entsprechend oft an, warnen die ARAG-Experten. Hinzu kommen bis zu 150 Euro pro Verfahren, wenn die Nutzung illegaler Streams nachgewiesen werden kann. Pro gestreamtem Inhalt kommen fünf bis zehn Euro Schadensersatz oben drauf.

Momentan ist davon auszugehen, dass Nutzer, die in der Vergangenheit ein kostenloses Angebot genutzt haben, nicht identifiziert werden können. Nur, wer kostenpflichtige, illegale Streaming-Dienste in Anspruch genommen hat, könnte über hinterlegte Bezahldaten verfolgt werden, vermuten Experten.

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