Festnetz: Bundesnetzagentur schlichtet beim Anbieterwechsel

Der Wechsel des Festnetz-Anbieters verläuft nicht immer reibungslos. Im Problemfall können Verbraucher die Bundesnetzagentur als neutrale Instanz heranziehen.


Der Wechsel des Festnetz-Anbieters verläuft nicht immer reibungslos. Im Problemfall können Verbraucher die Bundesnetzagentur als neutrale Instanz heranziehen. Experten raten dazu, eine Kündigung dem neuen Anbieter zu überlassen. "Andernfalls können sich die beteiligten Anbieter nicht optimal abstimmen und man riskiert, länger ohne Anschluss dazustehen", rät Bettina Seute vom Onlinemagazin teltarif.de.

Bei einem derartigen Anbieter-Wechsel darf die Leitung laut Telekommunikationsgesetz maximal 24 Stunden lang unterbrochen sein. "Sollte es beim Anbieterwechsel Verzögerungen geben, muss der alte Anbieter die Festnetz- beziehungsweise Internet-Versorgung so lange aufrechterhalten, bis eine Lösung gefunden wurde", weiß die Expertin. Meist läuft dabei auch alles nach Plan. Sollte aber doch mal eine Unstimmigkeit auftreten, kann die Bundesnetzagentur schlichten.

Wichtig ist, dass der Kunde die Kündigungsfristen beachtet und das Kleingedruckte liest, um zusätzliche oder versteckte Kosten zu vermeiden. "Wechselwillige sollten sich viel Zeit nehmen. Es ist wichtig, alle persönlichen Daten wie Namen und Adresse exakt so anzugeben, wie sie beim alten Anbieter vorliegen. Abweichungen erschweren die Zuordnung und Abwicklung des Auftrags", rät Seute. Wer also mit Sorgfalt und Ruhe vorgeht, ist meist auf der sicheren Seite.

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