Gasanlagen regelmäßig überprüfen

Beim Heizen mit Gas sind einige wichtige Regeln und Sicherheitsauflagen zwingend zu beachten. Und dafür sind in Deutschland laut des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) nicht nur Fachleute zuständig, sondern auch der Hauseigentümer. Wegen seiner Verkehrssicherungspflicht ist er oder sein Verwalter verantwortlich für die regelmäßige Überprüfung der Anlage. Kommt er dieser seiner Aufsichtspflicht nicht nach, dann haftet er, falls jemand zu Schaden kommt.


Beim Heizen mit Gas sind einige wichtige Regeln und Sicherheitsauflagen zwingend zu beachten. Und dafür sind in Deutschland laut des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) nicht nur Fachleute zuständig, sondern auch der Hauseigentümer. Wegen seiner Verkehrssicherungspflicht ist er oder sein Verwalter verantwortlich für die regelmäßige Überprüfung der Anlage. Kommt er seiner Aufsichtspflicht nicht nach, dann haftet er, falls jemand zu Schaden kommt.

Der Gaskreislauf sollte unbedingt einmal pro Jahr überprüft werden: Sind die Hebel, Ventile und Anschlüsse frei zugänglich, sind alle Leitungen in Ordnung, brennt die Flamme im Gasboiler in durchgehendem Blau? Anhand der DVGW-Checkliste können Laien die wichtigsten Schritte selber erledigen. "Im Zweifelsfall sollte aber unbedingt das Urteil von Fachleuten eingeholt werden, anstatt Mängel zu ignorieren oder gar selbst Hand anzulegen", heißt es bei der Heizungs-Experten.

Fachlich zuständig sind die Schornsteinfeger und die Fachhandwerker für Sanitär, Heizung und Klimatechnik (SHK). Der Schornsteinfeger stellt sicher, dass die Abgase nicht zu viel Kohlenmonoxid enthalten und ungehindert aus dem Haus abziehen können. Der Handwerker reinigt die Anlage und überprüft, ob sämtliche Gasleitungen dicht sind. Die turnusmäßige Wartung der Anlage durch Schornsteinfeger und Handwerker findet meist einmal pro Jahr statt. Vor der Inbetriebnahme einer neuen Anlage sowie alle zwölf Jahre ist ein noch gründlicherer Check fällig. (vm/en-wid)

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