Rechtzeitig den digitalen Nachlass regeln

Internet-User sind theoretisch unsterblich: Sie leben dank Accounts bei E-Mail-Providern, Profilen in Berufsportalen oder sozialen Netzwerken oder Abos bei einem Musik-Streaming- oder Spiele-Anbieter auch nach ihrem Tod virtuell weiter. Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW dazu, den digitalen Nachlass rechtzeitig zu regeln.

Internet-User sind theoretisch unsterblich: Sie leben dank Accounts bei E-Mail-Providern, Profilen in Berufsportalen oder sozialen Netzwerken oder Abos bei einem Musik-Streaming- oder Spiele-Anbieter auch nach ihrem Tod virtuell weiter. Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW dazu, den digitalen Nachlass rechtzeitig zu regeln.

Die rechtliche Lage ist eindeutig: Nicht nur die persönlichen Güter oder das Geld auf dem Konto, sondern auch Accounts, Abos und Verträge, die online abgeschlossen wurden, werden vererbt. Und: Die Nachlassempfänger erben sämtliche Rechte und Pflichten. Verträge enden also nicht bei Tod, sie laufen weiter. "Wer den Überblick über die eigenen Daten nicht verlieren und den Umgang mit seinem digitalen Nachlass nach seinem Tod in der eigenen Hand behalten möchte, sollte eine Liste erstellen, in der alle bestehenden Accounts mit Benutzernamen und Passwörtern aufgelistet sind", so die Verbraucherzentrale. Zudem sollte zu Lebzeiten festgelegt werden, welche Daten und Fotos im Falle des Ablebens zu löschen sind und was mit dem persönlichen Profil in einem sozialen Netzwerk geschehen soll. Bei Facebook etwa können User einen Nachlass-Kontakt einrichten, der sich um den Account im Ernstfall kümmern kann.

Die Liste mit Zugangsdaten und Anleitungen zu den Accounts und Daten sollte an einem sicheren Ort verwahrt werden. In einer zu Lebzeiten erstellten Vollmacht "über den Tod hinaus" kann festgelegt werden, wer die gewünschten Regelungen umsetzen soll. Der entscheidende Punkt im Todesfall ist das E-Mail-Konto, wo Rechnungen oder Mahnungen aus Online-Geschäften auflaufen. Wer die Passwörter nicht kennt, muss sich an den Online-Dienstleister wenden, um das Nutzerkonto zu löschen.

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