Internet im Schneckentempo: Die Rechte der Kunden

Ein schnelles Internet ist für viele Menschen aus beruflichen Gründen beinahe lebenswichtig. Eine bundesweite Breitbandmessung zeigt jedoch: Nur zwölf Prozent der Festnetzanschlüsse und fünf Prozent der Mobilfunkanschlüsse liefern die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit.


Ein schnelles Internet ist für viele Menschen aus beruflichen Gründen beinahe lebenswichtig. Eine bundesweite Breitbandmessung zeigt jedoch: Nur zwölf Prozent der Festnetzanschlüsse und fünf Prozent der Mobilfunkanschlüsse liefern die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit. Abseits der gut erschlossenen Großstädte werden oft nur Bruchteile der Übertragungsgeschwindigkeiten geliefert. Was tun, wenn statt 150 Megabit pro Sekunde nur fünf ankommen?

Einen ersten Eindruck kann man sich beispielsweise mit einem Speedtest im Internet verschaffen, der den Anschluss auf seine maximalen Upload- und Downloadraten sowie den Ping zum Server überprüft (www.breitbandmessung.de). Sollte der Test langsamere Raten zeigen als gebucht, raten ARAG-Experten, sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen und schriftlich mit einer Frist von ein bis zwei Wochen zum Nachbessern aufzufordern. Er hat vertraglich eine Geschwindigkeit zugesichert, von der er nicht abweichen darf.

Kann der Anbieter wegen technischer Probleme die bezahlte Leistung allerdings nicht liefern, können Verbraucher eine Herabstufung auf den nächstkleineren Tarif fordern. Ändert der Anbieter auch nach wiederholter Aufforderung nichts, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden, so die Experten.

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