Datenschutz in den Griff kriegen

Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Für öffentliche Arbeitgeber und Unternehmen ist das der Stichtag, an dem strengere Datenschutzvorgaben umgesetzt sein müssen. Wird das versäumt, drohen empfindliche Strafen. Darauf weist die Deutsche Datenschutz Consult hin.


Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Für öffentliche Arbeitgeber und Unternehmen ist das der Stichtag, an dem strengere Datenschutzvorgaben umgesetzt sein müssen. Wird das versäumt, drohen empfindliche Strafen. Darauf weist die Deutsche Datenschutz Consult hin.

Laut einer Umfrage des ECO-Verbandes sind 90 Prozent der Unternehmen in Deutschland noch nicht ausreichend auf die EU-DSGVO vorbereitet. Wer gegen die Verordnung verstößt, riskiert ab dem 25. Mai 2018 Bußgelder, die bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen können - je nachdem, welcher der Beträge höher ist, so das Beratungsunternehmen. Es sei also Eile geboten, wenn noch keine Maßnahmen für die Umsetzung ergriffen wurden. Experten wie die Deutsche Datenschutz Consult unterstützen Unternehmen, um pünktlich zum Stichtag den Datenschutz in den Griff zu bekommen.

STARTSEITE