Neue Daten-Regelung eine Daueraufgabe

Mit dem Ende der zweijährigen Übergangszeit muss die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nun angewendet werden. Experten warnen jedoch davor, die DSGVO als Projekt anzusehen, das mit dem Stichtag am 25. Mai 2018 abgeschlossen ist. Vielmehr handele es sich um einen Daueraufgabe.


Mit dem Ende der zweijährigen Übergangszeit muss die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nun angewendet werden. Experten warnen jedoch davor, die DSGVO als Projekt anzusehen, das mit dem Stichtag am 25. Mai 2018 abgeschlossen ist. Vielmehr handele es sich um einen Daueraufgabe.

Ein Beispiel sei genannt, wo neue Aufgaben auf das Datenschutzrecht und damit auf die Unternehmen zukommen werden: Algorithmen bewerten Menschen und entscheiden über sie. Solche automatisierten Entscheidungsfindungen bleiben aber bislang fast unkontrolliert, obwohl sie sich auf das Leben der Menschen und ihre Teilhabechancen auswirken. Die Datenschutz-Grundverordnung wird daran nur wenig ändern, so Experten des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung an der Universität Hamburg. Notwendig sei ein neues Verständnis von Datenschutz, aber auch eine größere Aufmerksamkeit der Datenschutzaufsicht für teilhaberelevante Risiken automatisierter Entscheidungsfindung. Datenschutz und die Datenschutz-Grundverordnung müssen also weiterhin auf der Agenda bleiben, an einer oberen Position.

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