Wenn im Ausland das Roaming fehlschlägt

Plötzlich offline: Mancher Nutzer muss überrascht feststellen, dass sich sein Smartphone im Ausland nicht ins Netz einwählen will, obwohl der Provider mit EU-Roaming wirbt. Das kann seinen Grund haben.


Plötzlich offline: Mancher Nutzer muss überrascht feststellen, dass sich sein Smartphone im Ausland nicht ins Netz einwählen will, obwohl der Provider mit EU-Roaming wirbt. Das kann seinen Grund haben. "Unsere Tarifexperten entdecken in den AGB von Mobilfunktarifen immer mal wieder überraschende Klauseln, die bei den Kunden zur Verwirrung führen können", sagt Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de. Einige Mobilfunkanbieter hätten nämlich eine Klausel in den AGB, mit der sie sich vorbehalten, Roaming verspätet freizuschalten.

In den AGB einiger Provider stehe etwa der Satz: "Zur Prüfung der Netz- und Abrechnungsfunktionalität Ihres Vertrages ist Roaming weltweit während der ersten sechs Wochen gesperrt." Da stellt sich die Frage: Sind Provider von Vertragstarifen überhaupt dazu berechtigt, Roaming erst mehrere Wochen nach Vertragsbeginn freizuschalten oder müsste dies laut der EU-Regulierung nicht ab dem Zeitpunkt der SIM-Freischaltung aktiviert werden? Laut Bundesnetzagentur wird durch die Roaming-Verordnung keine Verpflichtung zur Bereitstellung von Roaming-Diensten begründet. Zudem sind die Provider nicht dazu verpflichtet, Roaming-Dienste unmittelbar nach der SIM-Freischaltung bereitzustellen.

Deswegen sollten Kunden genau darauf achten, ob der neue Handy-Vertrag auch sofort im Ausland nutzbar ist, rät der Experte. "Wer kurz vor dem Urlaub oder einer Geschäftsreise den Mobilfunkanbieter wechselt, sollte unbedingt vorher in die Tarifbedingungen des neuen Providers schauen." Denn wenn der neue Anbieter Roaming erst sechs bis acht Wochen nach Vertragsbeginn freischaltet, kann der Tarif nicht im Ausland verwendet werden.

STARTSEITE