Wenn das Internet umzieht

Wer umzieht, steht im neuen Zuhause oft erst einmal auf der Leitung. Denn damit in der neuen Wohnung oder dem Eigenheim Internet und Festnetz funktionieren, müssen Nutzer entscheiden, ob sie ihren alten DSL- oder VDSL-Vertrag kündigen oder behalten wollen.


Wer umzieht, steht im neuen Zuhause oft erst einmal auf der Leitung. Denn damit in der neuen Wohnung oder dem Eigenheim Internet und Festnetz funktionieren, müssen Nutzer entscheiden, ob sie ihren alten DSL- oder VDSL-Vertrag kündigen oder behalten wollen. Eine Kündigung sollte rechtzeitig geplant werden. Zumal ein Umzug normalerweise keinen vorzeitigen Vertragsausstieg rechtfertigt.

"Kunden sollten sich möglichst frühzeitig über die genauen Bedingungen bezüglich Kündigung oder Umzug beim aktuellen DSL-Anbieter informieren. Zudem sollten sie genügend Zeit für den Umzug des Anschlusses einplanen", sagt Alexander Kuch vom Onlineportal teltarif.de.

Zunächst sollten sich Verbraucher überlegen, ob der Wohnortwechsel ein guter Anlass ist, den DSL-Anbieter zu wechseln. "Bei einem Umzug kann geprüft werden, ob es nicht vielleicht einen günstigeren DSL-Anbieter oder eine höhere Geschwindigkeit gibt", so Kuch.

Generell sind korrekte und vollständige Angaben etwa zu Adresse und Lage der neuen Wohnung wichtig - egal, ob Kündigung oder Mitnahme des Anschlusses. Denn für eine schnelle Schaltung des Anschlusses benötigen Anbieter die Etage der Wohnung sowie die postalische Lage und Informationen wie Vorder- oder Hinterhaus. Fehlerhafte Aussagen können den Prozess verzögern.

Sind die technischen Voraussetzungen gegeben, ist ein Umzug ohne Anbieter- und Telefonnummer-Wechsel bei vielen Providern problemlos umsetzbar. Um Verzögerungen bei der Umstellung zu vermeiden, sollten Nutzer eine Vorlaufzeit einplanen. Kuch: "Wird der Tarif mitgenommen, darf der Provider die Vertragszeit weder verlängern noch erneuern. Auch die Vertragskonditionen muss der Anbieter beibehalten. Eine Bearbeitungsgebühr ist allerdings rechtens."

Ist eine Mitnahme nicht möglich, kommt das Telekommunikationsgesetz zum Tragen. Da erlaubt dem Kunden eine außerordentliche Kündigung mit einer Dreimonatsfrist. Steht ein Anbieterwechsel bevor, sollten Nutzer in ihren Vertragsunterlagen nachschauen, wann die Mindestvertragslaufzeit endet, wie lange die Kündigungsfrist ist und wie die Breitbandversorgung am neuen Wohnort ist.

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