Verbraucherzentrale gewinnt gegen Apple

David gewinnt gegen Goliath: IT-Riese Apple muss vor Gericht eine Schlappe hinnehmen gegenüber der Verbraucherzentrale (Bundesverband). Die hatte gegen die im Jahr 2011 eingeführte Datenschutzrichtlinie des Konzerns geklagt.


David gewinnt gegen Goliath: IT-Riese Apple muss vor Gericht eine Schlappe hinnehmen gegenüber der Verbraucherzentrale (Bundesverband). Die hatte gegen die im Jahr 2011 eingeführte Datenschutzrichtlinie des Konzerns geklagt. Diese sei teilweise rechtswidrig, urteilte nun das Kammergericht Berlin.

Konkret ging es gegen die Apple Sales International, die in Deutschland den Apple Store bis 2012 im Internet betrieb. Die Richter begründeten ihre Entscheidung in dem langjährigen Rechtsstreit mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Das Kammergericht habe klargestellt, dass auch ältere Klauseln zur Nutzung personenbezogener Daten die Anforderungen der seit Mai 2018 geltenden DSGVO erfüllen müssen, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) "Einige der Formulierungen finden sich so oder ähnlich immer noch in den aktuellen Datenschutzbestimmungen des Apple-Shops, der inzwischen von einer anderen Apple-Tochter betrieben wird."

In der Datenschutzrichtlinie von 2011 hatte sich Apple weitgehende Rechte zur Nutzung der Kundendaten eingeräumt. Danach sollten personenbezogene Daten auch zur Werbung, zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen und für "interne Zwecke" verwendet werden. Das Unternehmen nahm sich unter anderem das Recht heraus, persönliche Daten an "strategische Partner" weiterzugeben und sogar präzise Standortdaten der Kunden für Werbezwecke auszuwerten und anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Ob sie damit einverstanden sind, wurden die Verbraucher nicht gefragt. Dieser Praxis schob das Gericht nun einen Riegel vor.

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