Smartphone kaputt - was tun?

Wenn das Smartphone oder Tablet seinen Geist aufgibt, ist das immer ärgerlich. Aber zumindest kein finanzielles Problem, wenn noch Gewährleistung oder Garantie gelten.


Wenn das Smartphone oder Tablet seinen Geist aufgibt, ist das immer ärgerlich. Aber zumindest kein finanzielles Problem, wenn noch Gewährleistung oder Garantie gelten.

Entsteht innerhalb von zwei Jahren ein Schaden an einem Gerät, sollte laut der Experten von teltarif.de erster Ansprechpartner der Händler sein. Der muss sich um die kostenfreie Abwicklung des Gewährleistungsfalls zu kümmern, wenn nicht der Verbraucher selbst für den Defekt verantwortlich ist. "Innerhalb der Gewährleistung wird dem Kunden bei einem Produktmangel die kostenlose Beseitigung - Reparatur oder Austausch - des Fehlers garantiert", so Alexander Kuch von teltarif.de.

Unter dem Begriff Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Verkäufers zu verstehen. Daher kann eine Garantie vom Leistungsumfang her auch über oder unter der gesetzlichen Verpflichtung der Gewährleistung liegen.

Ob Gewährleistungs- oder Garantiefall: Grundsätzlich sollten vor der Abgabe von Kommunikationsgeräten alle persönlichen Daten gesichert und vom defekten Produkt gelöscht werden. So können Verbrauchern dem möglichen Verlust ihrer Daten vorbeugen.

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