Lebenmittelhinweise oft eine Mogelpackung

Trägt ein Lebensmittel Hinweise, darf auch nur das drin sein, was draufsteht. Das jedenfalls findet ein erheblicher Anteil der Verbraucher. Doch die Realität sieht oft anders aus.


"100 Prozent Frucht", "reines Pflanzenöl", "Trink-Joghurt pur": Trägt ein Lebensmittel solche Hinweise, darf auch nur das drin sein, was draufsteht. Das jedenfalls findet ein erheblicher Anteil der Verbraucher. Bei Produkten mit diesen Hinweisen steigt zudem die Bereitschaft, sie zu kaufen und sogar mehr zu zahlen. Das zeigt eine Studie im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und der Verbraucherzentralen. Der vzbv fordert, dass Produkte, die mit Reinheitsbegriffen werben, die Erwartungen erfüllen müssen.

"Wenn Unternehmen Reinheit oder pure Frucht versprechen, wecken sie konkrete Erwartungen an ein Lebensmittel. Sind dann aber stark verarbeitete Zutaten oder Zusatzstoffe enthalten, sehen sich Verbraucher zu Recht getäuscht", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv, und fordert: "Was draufsteht, muss drin sein."

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