Urlaub trotz Krankschreibung: Geht das?

Das frühe Buchen von Urlaubsreisen hat auch Tücken. Denn was ist, wenn man plötzlich länger krankgeschrieben wird? Darf man in diesem Fall trotzdem verreisen oder muss man die Reise stornieren?


Das frühe Buchen von Urlaubsreisen hat auch Tücken. Denn was ist, wenn man plötzlich länger krankgeschrieben wird? Darf man in diesem Fall trotzdem verreisen oder muss man die Reise stornieren?

Fahren Arbeitnehmer trotz Krankschreibung in den Urlaub, müssen davon grundsätzlich weder der Chef noch die Kasse informiert werden. Allerdings müssen Arbeitnehmer während einer Krankschreibung alles unterlassen, was ihrer Genesung entgegensteht. Wer also mit einer Grippe in den Aktivurlaub fährt, muss unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen, wenn der Chef davon erfährt.

Um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, im Vorfeld das Gespräch mit dem Chef zu suchen und sich dazu vom Arzt bescheinigen zu lassen, dass der Urlaub aus medizinischer Sicht unbedenklich oder sogar förderlich ist. Urlaubstage, an denen Arbeitnehmer im eingereichten und bewilligten Urlaub krank waren, können sie sich vom Chef sogar wieder gutschreiben lassen.

Nach sechs Wochen endet die Zahlungspflicht des Chefs. Ab jetzt gibt es Krankengeld von der Krankenkasse - also 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Wer trotz Attest in die Herbstferien möchte, muss seine Kasse nur informieren, wenn die Reise ins Ausland geht.

Krankgeschriebene Arbeitnehmer, die in Deutschland Urlaub machen, sollten laut ARAG-Experten allerdings dafür sorgen, für die Kasse erreichbar zu bleiben und jemanden damit beauftragen, ein Blick auf die Post zu werfen, so dass man gegebenenfalls auf Schreiben der Krankenkasse reagieren kann.

Wenn die Reise ins Ausland geht, muss die Krankenkasse ihre Zustimmung geben. Ansonsten riskiert man seinen Anspruch auf Krankengeld. Die ARAG-Experten raten krankgeschriebenen Arbeitnehmern, die Kasse frühzeitig über die Ferienpläne zu informieren, indem sie der Kasse das Attest und den Antrag auf Zustimmung schicken. Hilfreich kann auch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes sein, dass die Reise der Heilung nicht im Wege steht.

Grundsätzlich hat die Krankenkasse keinen Ermessensspielraum und muss einer Reise trotz Krankschreibung zustimmen. Zumindest, wenn die Genesung nicht gefährdet ist. Wer also mit einem frisch operiertem Kreuzbandriss zum Surfurlaub auf die Kanaren fliegen möchte, muss mit einem negativen Bescheid rechnen und riskiert sein Krankengeld.

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