Bei Diebstahl im Ausland sofort handeln

Mit der Reisekasse ist auch die Erholung futsch: Diebstahl im Urlaub kann viel Stress auslösen und finanziellen Schaden anrichten. Besonders belastend ist es, wenn die Langfinger im Ausland zugegriffen haben.


Mit der Reisekasse ist auch die Erholung futsch: Diebstahl im Urlaub kann viel Stress auslösen und finanziellen Schaden anrichten. Besonders belastend ist es, wenn die Langfinger im Ausland zugegriffen haben. Der Diebstahl von Dokumenten und Kreditkarten erfordert sofortiges Handeln.

Das Wichtigste nach einem Diebstahl sei die sofortige Kontaktaufnahme mit Polizei und Versicherung, raten Experten des Versicherungsunternehmens ARAG. Sollte nämlich keine Anzeige erstattet oder der Diebstahl nicht unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Schadens. Auch sei es von größter Wichtigkeit, die Anzeige nicht nur bei einem Streifenbeamten, sondern direkt auf dem zuständigen Revier aufzugeben, so die Experten.

Obwohl die gängige Hausratversicherung für deutlich mehr Schäden aufkommt als viele denken, ist der Abschluss einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung oft ratsam. Diese schützt vor Verlust oder auch Beschädigung des Reisegepäcks. Allerdings sind auch hier einige Regeln zu befolgen: Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, nicht sorglos mit seinem Gepäck umzugehen. Lässt er zum Beispiel seine Reisetasche unbeaufsichtigt im Bahnabteil stehen, während er ins Bordrestaurant geht, oder gibt sie einem Fremden zum Tragen, handelt er grob fahrlässig.

Bei Verlust von Dokumenten wie EC-Karten, Kreditkarten und Flugtickets sollten die Notfallnummern der verschiedenen Anbieter angerufen werden. Hier können Schäden gemeldet und Karten gesperrt werden. Fehlen nach dem Diebstahl Reisepass oder Personalausweis, helfen die Deutsche Botschaft oder das nächste Konsulat weiter: Dort werden Ersatzausweise ausgestellt, die die Rückreise ermöglichen. Auch bei gestohlenen Zahlungsmitteln besteht die Pflicht, Diebstähle sofort zu melden, sonst könnte der entstandene Schaden, etwa wenn die Kreditkarte von Fremden verwendet wird, auf den Bestohlenen zurückfallen.

Wie so oft gilt auch hier der Satz: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Man sollte zum Beispiel immer den Safe im Hotelzimmer nutzen oder nach dem hoteleigenen, meist größeren Tresor fragen. Bei ordnungsgemäßem Gebrauch haften in Deutschland und dem europäischen Ausland die Hoteliers, wobei die Haftung bei den Zimmersafes beschränkt sein kann. Unbedingt vermeiden sollte man die Mitnahme von größeren Mengen Bargeld. Auch den Hotelschlüssel sollte man idealerweise nicht an der Rezeption abgeben und die Umgebung gut im Auge behalten.

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