Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Schwarz hören und sehen kommt teuer zu sehen. Wer kennt ihn nicht, dieses Satz auf der Werbung von Funk und Fernsehen? Und deshalb zahlen deutsche Haushalte auch brav ihren Rundfunkbeitrag. Es gibt aber auch Ausnahmen.


Schwarz hören und sehen kommt teuer zu sehen. Wer kennt ihn nicht, dieses Satz auf der Werbung von Funk und Fernsehen? Und deshalb zahlen deutsche Haushalte auch brav ihren Rundfunkbeitrag. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Private Beitragszahler müssen für ihre Nebenwohnung keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen, wenn sie diesen bereits für ihre Hauptwohnung entrichten - so eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Bisher sind auch rückwirkende Befreiungen möglich. Doch der Beitrags-Service informiert nun auf seiner Internetseite über eine mögliche Änderung des Befreiungsverfahrens. Betroffene sollten daher möglichst schnell einen Antrag stellen.

"Aufgrund dieser Ankündigung raten wir allen Betroffenen, noch bis spätestens Ende Oktober 2019 einen Antrag auf Befreiung für eine selbstgenutzte Nebenwohnung zu stellen", sagt Michele Scherer, Expertin für Digitales bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

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