Keine Cookies mehr ohne Zustimmung

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat in einem Urteil entschieden: Eine Voreinstellung bei Cookies ist nicht zulässig. Vielmehr ist für das Setzen der Cookies die aktive Einwilligung des Internetnutzers (Opt-in) erforderlich. Bisher war die Verarbeitung von Cookies ohne aktive Zustimmung grundsätzlich erlaubt. Doch das Urteil bedeutet: Eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten auf dem Rechner ist nicht zulässig.


Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat in einem Urteil entschieden: Eine Voreinstellung bei Cookies ist nicht zulässig. Vielmehr ist für das Setzen der Cookies die aktive Einwilligung des Internetnutzers (Opt-in) erforderlich. Bisher war die Verarbeitung von Cookies ohne aktive Zustimmung grundsätzlich erlaubt. Doch das Urteil bedeutet: Eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten auf dem Rechner ist nicht zulässig.

Was sind Cookies? Sie speichern verschiedene Informationen über den Webseiten-Besuch. Der Browser merkt sich beispielsweise die Login-Daten und fügt diese bei jedem Besuch der Internetseite automatisch ein.

Das Urteil bedeutet eine Mehrbelastung sowohl für Webseitenbetreiber als auch für die Nutzer. Denn wer weiterhin den Komfort von Cookies genießen möchte, muss dafür ausdrücklich eine Einwilligung erteilen.

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