Telefonanbieter speichern Aufenthaltsorte auf Vorrat

Am Mobiltelefon ist man nie ganz allein oder zu zweit, manchmal lauschen Dritte mit. Zumindest der Ort kann vom Telefonanbieter erfasst und als Information abgespeichert werden - und zwar für ziemlich lange Zeit.


Am Mobiltelefon ist man nie ganz allein oder zu zweit, manchmal lauschen Dritte mit. Zumindest der Ort kann vom Telefonanbieter erfasst und als Information abgespeichert werden - und zwar für ziemlich lange Zeit. Obwohl Gerichte die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt haben, sammeln deutsche Telekommunikationsanbieter von jedem Kunden Informationen über dessen Kontakte und Bewegungsmuster, die zur Abrechnung gar nicht nötig sind. So berichtet es der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Die Erkenntnisse ergeben sich aus einer jetzt auf Nachfrage des Arbeitskreises veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur. Die Daten werden auf Anforderung an Strafverfolger und Abmahnkanzleien weitergegeben.

Konkret werden der Aufenthaltsort von Handynutzern (Funkzelle) zu Beginn einer Verbindung, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte (IMEI) und die Internetkennung (IP-Adresse) eine Woche lang gespeichert, ohne dass dies zur Abrechnung nötig ist. Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer warnen vor den Konsequenzen dieser "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung":

"Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen, beispielsweise nach der Teilnahme an einer Demonstration", erklärt Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Zu jeder Internetnutzung die IP-Adresse zu speichern ermögliche Abmahn-Anwälten, Verbraucher tausendfach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie oft nicht begangen hätten.

Daher verlangt der Arbeitskreis von den Unternehmen, ihre freiwillige Vorratsdatenspeicherung zu stoppen und die Zahl der Auskünfte über ihre Kunden zu veröffentlichen. Die Experten warnen außerdem, die geplante ePrivacy-Verordnung der EU drohe die freiwillige Vorratsdatenspeicherung durch Telekommunikationsanbieter massiv auszuweiten, und verlangen ein klares Verbot allgemeiner und unterschiedsloser Vorratsdatenspeicherungen.

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