Ruhestand im Ausland genießen

Immer mehr Deutsche zieht es für den Ruhestand in andere Länder. Aber es gibt auch immer mehr Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Arbeitslebens im Ausland verbringen und dort Rentenansprüche erwerben. ARAG-Experten verraten, was Rentner in beiden Fällen wissen sollten.


Immer mehr Deutsche zieht es für den Ruhestand in andere Länder. Aber es gibt auch immer mehr Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Arbeitslebens im Ausland verbringen und dort Rentenansprüche erwerben. ARAG-Experten verraten, was Rentner in beiden Fällen wissen sollten.

Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert war, steht vor der freien Wahl, wo er seinen Ruhestand verbringen möchte. Die Deutsche Rentenversicherung überweist bereits heute laut eigenen Angaben 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder.

Wer als Rentner nicht länger als sechs Monate im Jahr außerhalb Deutschlands verweilt, erhält seine Rente im Ausland schon immer in voller Höhe. Mögliche Abzüge drohen, wenn die Rente auf einem ausländischen Konto landet, denn Kursverluste und Bankspesen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung nicht.

Doch auch wer seinen Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands hat, also dauerhaft im Ausland lebt, erhält seine Rente seit 2013 dort ebenfalls in voller Höhe. Voraussetzung ist nur, dass der gewählte Altersruhesitz innerhalb der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz liegt oder es sich um ein Land handelt, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Deutschland hat aktuell mit 20 nicht EU-Staaten zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen regeln den Erwerb von Rentenansprüchen und die Zahlung von Renten in das jeweilige Land.

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