So steht es um Rabatte bei Arzneimitteln

Rabatte bei Arzneimitteln fließen nur spärlich. Das zeigen Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach sind seit 1. Januar 2020 nur 4.989 von 23.564 Rabattarzneimitteln (21,2 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit.


Rabatte bei Arzneimitteln fließen nur spärlich. Das zeigen Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach sind seit 1. Januar 2020 nur 4.989 von 23.564 Rabattarzneimitteln (21,2 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit.

Jede einzelne gesetzliche Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat.

Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen. Im Jahr 2018 hatten die gesetzlichen Krankenkassen bereits 4,5 Milliarden Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart - im abgelaufenen Jahr 2019 dürfte es noch viel mehr Geld gewesen sein.

"Die Krankenkassen sparen immer mehr Geld ein, indem sie alte durch neue Rabattverträge ersetzen", sagt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): "Trotzdem müssen Patienten weiter meistens ihre fünf bis zehn Euro zuzahlen. Die Krankenkassen sollten häufiger die Zuzahlungen erlassen. Das würde die Akzeptanz für ständig wechselnde Präparate und somit auch die Therapietreue der Patienten verbessern."

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