Zahnarztkosten: So viel zahlt die Krankenkasse

Gebiss, Implantat, Zahnersatz: Diese Worten klingen nicht nur schmerzhaft - eine entsprechende Behandlung ist auch sehr teuer. Was die Krankenkasse übernimmt, welche Kosten von der Steuer abgesetzt werden können und wie das funktioniert, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).


Gebiss, Implantat, Zahnersatz: Diese Worten klingen nicht nur schmerzhaft - eine entsprechende Behandlung ist auch sehr teuer. Was die Krankenkasse übernimmt, welche Kosten von der Steuer abgesetzt werden können und wie das funktioniert, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) anhand eines Rechenbeispiels.

Die schlechte Nachricht für alle, die einen Zahnersatz benötigen: Von der gesetzlichen Krankenkasse gibt es lediglich den "befundbezogenen Festzuschuss", und das sind lediglich 50 Prozent der Kosten für eine Standardlösung.

Ein Patient zahlt also mindestens die Hälfte für seine Brücke, Krone oder das Implantat aus eigener Tasche. Entscheidet er sich darüber hinaus für eine kostspieligere Behandlungsmethode, wird es entsprechend teurer.
Die gute Nachricht: Alle selbst gezahlten Kosten können Patienten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung eintragen.

Entscheidet sich ein Patient für ein Zahnimplantat, schickt er vor Behandlungsbeginn den Heil- und Kostenplan seines Zahnarztes an die Krankenkasse. In diesem Heil- und Kostenplan steht, welches medizinische Problem vorliegt, für welche Behandlung sich der Patient entschieden hat und wie viel das kosten soll. Danach wird die Krankenkasse in einem Schreiben mitteilen, wie hoch der befundbezogene Festzuschuss ist.

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