Surfen und Telefonieren in der EU - das steckt dahinter

Es ist nicht lange her, da hat die EU beschlossen, die Roaming-Tarife innerhalb der Europäischen Union abzuschaffen und das Telefonieren sowie Surfen im Internet von mobilen Geräten deutlich günstiger zu gestalten. Was in der Theorie gut klingt, hat in der Praxis allerdings noch einige Haken. Noch immer müssen einige Punkte beachtet werden, um nicht ungewollt in der Kostenfalle zu landen.

Was sind Roaming-Gebühren und wie kommen sie zustande?

Roaming-Gebühren entstehen immer dann, wenn ein Handy in einem ausländischen Mobilfunknetz genutzt wird. Für diese Dienstleistung verlangen die Anbieter meist hohe Gebühren, sofern das Handy auf das fremde Netz zugreift. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Anruf ein- oder ausgeht. Nach selbigen Prinzip werden auch Gebühren für das Surfen im Internet mithilfe ausländischer Netze fällig. Um Verbraucher vor diesen hohen Gebühren zu schützen, wurde im Juni 2017 ein Gesetz verabschiedet, wonach Verbraucher ihr Handy innerhalb der EU zu denselben Tarifen nutzen können, als wären sie zu Hause. Neben den 28 Mitgliedsstaaten der EU gibt es weitere Länder wie Norwegen oder Liechtenstein, die ebenfalls das EU-Roaming unterstützen. Problematisch wird es allerdings, wenn sich der Handybesitzer in der Nähe eines der Länder befindet, die sich nicht am EU-Roaming beteiligen.

Darauf gilt es zu achten

Wer beispielsweise gerne Online Casinos nutzt, um einen Slot zu spielen, der sollte genau aufpassen, mit welchem Netz sich sein Handy verbindet. Bei einem Urlaub am Bodensee kann es beispielsweise schnell passieren, dass das Handy auf ein schweizer Netz zugreift. Da etwaige Spielsitzungen im Casino bisweilen über mehrere Stunden dauern können, fallen während dieser Zeit hohe Roaming-Gebühren an, da sich der Verbraucher die gesamte Zeit über unbewusst in einem Netz befindet, das nicht zum EU-Roaming gehört. Aus diesem Grund ist es wichtig, die automatische Netzwahl zu deaktivieren und selbstständig nach Netzen zu suchen, die durch das EU-Roaming abgedeckt sind. Ansonsten können schnell hohe Kosten entstehen.

Verträge können zur Falle werden

Grundsätzlich sind die meisten Mobilfunkverträge heutzutage so geregelt, dass Verbraucher ohne Weiteres ihre Flatrates auch im Ausland nutzen können und dabei durch das EU-Roaming vor hohen Kosten geschützt sind. Gefährlich wird es allerdings, wenn sich die Person über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten und dennoch ihre heimischen Tarife nutzen. Die sogenannte Fair-Use-Regelung soll den Missbrauch von unterschiedlichen Tarifen innerhalb der EU verhindern. Während die Tarife in einigen Ländern teurer sind, lässt es sich in anderen Ländern deutlich günstiger telefonieren oder surfen. Um zu verhindern, dass Personen günstige Tarife bei langfristigen Aufenthalten in Ländern mit teuren Tarifen ausnutzen, sieht die Fair-Use-Regelung vor, dass entsprechende Tarife nur für maximal vier Monate genutzt werden dürfen. Wer beispielsweise während der Wintermonate für ein halbes Jahr nach Spanien zieht und weiterhin seinen deutschen Tarif nutzen möchte, der muss mit Aufschlägen seitens seines Anbieters rechnen. Dieser hat das Recht, der übermäßigen Auslandsnutzung entgegenzutreten und zusätzliche Gebühren zu veranschlagen. Pro Minute liegt der Aufpreis derzeit bei 3,8 Cent, während für die Nutzung des Internets pro Gigabyte 4,17 Euro veranschlagt werden können. Wer hingegen nur für einige Wochen verreist oder in den Urlaub fliegt, der braucht sich keine Gedanken machen und kann ohne Weiteres zu den gewohnten Tarifen telefonieren und im Internet surfen.

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