Behörde schaltet Auskunftsdienst-Nummer ab

Ein harter Schritt: Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Abschaltung der Auskunftsdienst-Rufnummer 11830 angeordnet. Gleichzeitig wurde dem Anbieter First Telecom GmbH die Rechnungslegung und Inkassierung verboten.


Ein harter Schritt: Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Abschaltung der Auskunftsdienst-Rufnummer 11830 angeordnet. Gleichzeitig wurde dem Anbieter First Telecom GmbH die Rechnungslegung und Inkassierung verboten. "Der Schutz von Verbrauchern ist ein zentrales Anliegen der Bundesnetzagentur. Wir gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die gegen die Vorgaben zur Preisklarheit und das Wettbewerbsrecht verstoßen", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, das Vorgehen.

Zur Vorgeschichte: Die Bundesnetzagentur hatte festgestellt, dass eine Weitervermittlung über die Auskunftsdiensterufnummer 11830 häufig ohne ordnungsgemäße Preisansage für das weitervermittelte Gespräch erfolgte. Dazu sind Betreiber eines Auskunftsdienstes aber verpflichtet - und zwar vor jeder Weitervermittlung zu jeder Rufnummer in jedes Netz. Außerdem wurde die Rufnummer des Auskunftsdienstes ohne die vorgeschriebene Preisangabe beworben und Vorgaben für den Einsatz von Warteschleifen wurden nicht eingehalten. Ausgelöst wurden die umfangreichen Ermittlungen der Bundesnetzagentur durch detaillierte Schilderungen in Verbraucherbeschwerden.

Das Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung bedeutet, dass den betroffenen Kunden die Kosten, die für Verbindungen zu den Rufnummern entstanden sind, nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Bei bereits in Rechnung gestellten Kosten greift das Inkassierungsverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.

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