So setzt man Medikamente von der Steuer ab

Wird man krank, lassen sich die Kosten von der Steuer absetzen, wenn der Arzt die Medikamente verschrieben hat. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) sagt, worauf man achten muss.


Wird man krank, lassen sich die Kosten von der Steuer absetzen, wenn der Arzt die Medikamente verschrieben hat. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) sagt, worauf man achten muss.

Entscheidend ist, dass das ärztliche Rezept vor dem Kauf ausgestellt wurde. Heißt: Erst zum Arzt, dann Medikament kaufen und anschließend die Kosten, die von der Krankenkasse nicht gezahlt wurden, in die Steuererklärung eintragen. Die Kosten für Medikamente gehören zu den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen, wofür es in der Steuererklärung seit 2019 eine eigene Anlage gibt.

Weitere Voraussetzung: Die Medikamente müssen der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen, weshalb Ausgaben für eine Krankheitsvorbeugung in der Regel nicht abgesetzt werden können.

Zu den absetzbaren Krankheitskosten gehören üblicherweise auch die Ausgaben - genau wie Zuzahlungen - für die Geburt eines Kindes, Homöopathie, Impfungen, eine Brille, Krankengymnastik oder Behandlungen beim Zahnarzt sowie die Zahnspange.

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