Wohnen im Tiny House

Sie sind klein bis winzig, mobil, minimalistisch gestaltet, aber äußerst durchdacht eingerichtet. Tiny (englisch für winzig) Houses kommen ursprünglich aus Amerika. Durch immer knappere und teurere Wohnräume findet dieses Konzept auch in Deutschland immer mehr Anhänger.


Sie sind klein bis winzig, mobil, minimalistisch gestaltet, aber äußerst durchdacht eingerichtet. Tiny (englisch für winzig) Houses kommen ursprünglich aus Amerika. Durch immer knappere und teurere Wohnräume findet dieses Konzept auch in Deutschland immer mehr Anhänger. ARAG-Experten betrachten die rechtliche Grundlage vom Wohnen im Mini-Heim.

Laut Statistik stand 2017 jedem Einwohner in Deutschland 46,5 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. Bis 2025 soll die Pro-Kopf-Wohnfläche bei etwa 52 Quadratmetern liegen. In der Regel bieten Tiny Houses nur zwischen 20 und 50 Quadratmeter Wohnfläche - und liegen voll im Trend.

Die kleinen Häuser gibt es entweder als mobile Variante, die von einem Hänger gezogen werden kann, oder als stationäres Eigenheim, welches fest mit dem Erdboden verbunden ist. Wer sein kleines Eigenheim mobil nutzt, benötigt - ähnlich wie bei einem Wohnwagen - eine Straßenzulassung.

Wer das Tiny House stationär errichtet, ist rechtlich ein ganz normaler Bauherr. Dann gilt das Mini-Haus als bauliche Anlage und unterliegt der Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes sowie dem Baugesetzbuch (BauGB).

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