Nebenkosten senken Steuerlast

Es gibt eine ganze Menge Posten, die zu einer niedrigeren Steuerlast führen können. Gartenpflege, Hausmeister-, Schornsteinfeger- oder Wartungsarbeiten zum Beispiel. 'Die Nebenkosten fürs Wohnen sind vielfältig und kosten viel Geld', heißt es bei den ARAG Experten.


Es gibt eine ganze Menge Posten, die zu einer niedrigeren Steuerlast führen können. Gartenpflege, Hausmeister-, Schornsteinfeger- oder Wartungsarbeiten zum Beispiel. "Die Nebenkosten fürs Wohnen sind vielfältig und kosten viel Geld", heißt es bei den ARAG-Experten. Und dieses Geld können Mieter und Wohnungseigentümer von der Steuer absetzen. Doch Vermieter und Hausverwaltungen haben bis zu einem Jahr Zeit für die Nebenkostenabrechnung. Ein Problem für alle, die ihre Steuererklärung so schnell wie möglich abgeben möchten.

Dabei können Nebenkosten auch nachträglich beim Finanzamt eingereicht oder geschätzt werden. Mieter, die von in etwa gleichbleibenden Summen ausgehen, können einfach die Abrechnung aus dem Vorjahr noch einmal abgeben. Allerdings sollte dann das Finanzamt in einem formlosen Zweizeiler kurz darüber zu informiert werden.

Zum Schätzen der Nebenkosten dürfen auch vorliegende Kostenvoranschläge herangezogen werden. Auch darüber muss das Finanzamt kurz schriftlich informiert werden. Der Steuerbescheid wird dann meist unter Vorbehalt erstellt und nachgeprüft, sobald alle Rechnungen vorliegen.

Wer seine Steuererklärung zunächst einmal ganz ohne Nebenkosten machen möchte, sollte laut der Experten gleich wenn Einspruch einlegen, wenn der Steuerbescheid vorliegt, und das Finanzamt schriftlich bitten, diesen nach Eingang der Nebenkostenabrechnung zu bearbeiten.

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