Neue Regeln bei Arzneimitteln treten in Kraft

Startschuss: Für Patienten gelten in Deutschland ab dem 1. Juli 2020 gesetzliche und vertragliche Neuregelungen bei der Arzneimittelversorgung in Apotheken. Dazu gehören die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, die Anpassung von Festbeträgen bei verordneten Medikamenten und die Einführung von Rabattverträgen bei bestimmten gesetzlichen Krankenkassen.


Startschuss: Für Patienten gelten in Deutschland ab dem 1. Juli 2020 gesetzliche und vertragliche Neuregelungen bei der Arzneimittelversorgung in Apotheken. Dazu gehören die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, die Anpassung von Festbeträgen bei verordneten Medikamenten und die Einführung von Rabattverträgen bei bestimmten gesetzlichen Krankenkassen.

"Bei den Arzneimitteln ändern sich zum 1. Juli 2020 viele Preise und Zuzahlungen. Das entlastet vor allem die Krankenkassen finanziell", sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): "Für die Patienten kann das unterschiedliche Konsequenzen haben. Aber sie können sich darauf verlassen, dass ihre Apotheke die vielen Neuregelungen im Blick hat. Apotheken sind es gewohnt, riesige Datenmengen in ihrem digitalen Workflow zu verarbeiten."

Die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel wird bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Bei den rezeptpflichtigen Medikamenten mit ihren bundesweiten Festpreisen wird diese Anpassung in der Apothekensoftware bereits berücksichtigt.

Hier können sich für gesetzlich versicherte Patienten durchaus Einsparungen bei der Zuzahlung ergeben. Beispiel: Ein bisheriger Apothekenverkaufspreis (AVP) von 100 Euro würde auf 97,47 Euro sinken, so dass die gesetzliche zehnprozentige Zuzahlung von zehn Euro auf 9,75 Euro sinkt - der Patient spart also 25 Cent. Bei den rezeptfreien Medikamenten, die keiner Preisbindung unterliegen, muss jede Apotheke selbst entscheiden, wie sie die Steuersenkung umsetzt.

Zum 1. Juli 2020 ändern sich auch viele Festbeträge - das sind die Erstattungshöchstbeträge der Krankenkassen für bestimmte Wirkstoffe. Ebenfalls am 1. Juli starten neue Rabattverträge - das sind exklusive Verträge zwischen Krankenkassen und Herstellern - bei der Techniker Krankenkasse (TK), der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und mehreren Krankenkassen im spectrumK-Verbund. Das kann zur Folge haben, dass Patienten zukünftig das Medikament eines anderen Herstellers erhalten.

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