Wenn das Basiskonto zu teuer ist

Seit vier Jahren sind alle Banken gesetzlich dazu verpflichtet, jedem zumindest ein sogenanntes Basiskonto anzubieten. Damit sollen auch sozial schwache Menschen, etwa Obdachlose oder Sozialhilfeempfänger, die Möglichkeit haben, Bankgeschäfte zu tätigen. Die Gebühren für ein solches Basiskonto müssen laut Gesetz 'angemessen' sein.


Seit vier Jahren sind alle Banken gesetzlich dazu verpflichtet, jedem zumindest ein sogenanntes Basiskonto anzubieten. Damit sollen auch sozial schwache Menschen, etwa Obdachlose oder Sozialhilfeempfänger, die Möglichkeit haben, Bankgeschäfte zu tätigen. Die Gebühren für ein solches Basiskonto müssen laut Gesetz "angemessen" sein.

Nach dem Urteil des BGH muss dabei immer berücksichtigt werden, dass ein Basiskonto für einkommensschwache Verbraucher gedacht ist. Dies dürfe nicht durch zu hohe Gebühren unterlaufen werden, berichtet "tagesschau.de". Und deshalb darf eine Bank den Mehraufwand für die Kontoführung nicht ausschließlich auf die Inhaber der Basiskonten abwälzen.

Im konkreten Fall hatten Verbraucherschützer die Deutsche Bank verklagt und Recht bekommen. Die Deutsche Bank verlangt für ein Basiskonto bisher 8,99 Euro im Monat. Für das Einlösen von Schecks in einer Filiale oder das Einrichten eines Dauerauftrags bei einem Bankmitarbeiter müssen die Kunden nochmal jeweils 1,50 Euro zahlen. Solche Gebühren seien unangemessen hoch, so der BGH. Die Deutsche Bank muss nun ihr Basiskonto günstiger anbieten.

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