Steuertipps für Rentner im Ausland

Deutsche Rentner, die im Ausland leben, müssen an den deutsche Fiskus Steuern zahlen. Doch stellt der Rentner bestimmte Anträge nicht aus, kann es passieren, dass er mehr von seiner Rente abgezogen bekommt als nötig. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. gibt Tipps.


Deutsche Rentner, die im Ausland leben, müssen an den deutsche Fiskus Steuern zahlen. Doch stellt der Rentner bestimmte Anträge nicht aus, kann es passieren, dass er mehr von seiner Rente abgezogen bekommt als nötig. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. gibt Tipps.

Besonders brisant: Rentner, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, sind in Deutschland "beschränkt steuerpflichtig". Diese Bezeichnung beschreibt einen Nachteil: Den deutschen Rentnern im Ausland steht kein steuerfreier Grundfreibetrag zu. Stattdessen müssen sie den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an versteuern - schon bei einer kleinen Rente fallen also Steuern an.

Zum Vergleich: Ab 2020 darf ein allein lebender Rentner in Deutschland 9.408 Euro jährlich steuerfrei beziehen, das sind immerhin 784 Euro im Monat. Für verheiratete oder verpartnerte Rentner ist der doppelte Betrag steuerfrei.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auslandsrentner einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Das Formular dazu gibt es entweder auf den Internetseiten des zuständigen Finanzamts zum Download, oder das Finanzamt schickt es auf Nachfrage per Post. Wenn dem Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stattgegeben wird, wird der Auslandsrentner vom Fiskus genauso behandelt, als würde er in Deutschland leben - ihm steht also der Grundfreibetrag zu.

Voraussetzungen: Der Auslandsrentner besteuert sein Einkommen entweder zum weitaus größten Teil - nämlich 90 Prozent - in Deutschland und hat daneben nur kleine Einkünfte. Oder aber seine Einkünfte aus dem Ausland, die nicht in Deutschland versteuert werden, liegen nicht über dem Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro. In diesem Fall sollte der Auslandsrentner seinem Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht einen Nachweis darüber beilegen, wie viele Einnahmen er außerhalb Deutschlands tatsächlich bezieht.

Aber Achtung: Das Bundesfinanzministerium hat die Staaten außerhalb der EU in sogenannte Ländergruppen eingeteilt. Je nach Ländergruppe wird der Grundfreibetrag angepasst, da das Finanzamt davon ausgeht, dass in anderen Ländern ein anderes Einkommensniveau herrscht und damit in der Regel auch die Lebenshaltungskosten nicht den deutschen Verhältnissen entsprechen. So wird auf den Philippinen beispielsweise der Grundfreibetrag um 75 Prozent gekürzt.

In welcher Höhe der Grundfreibetrag im jeweiligen Land gekürzt wird, lässt sich dem Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch des Finanzministeriums entnehmen.

Mit vielen Ländern hat Deutschland ein Abkommen geschlossen, Rentner nicht doppelt zu besteuern. Durch das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist geregelt, ob entweder der alte Heimat- oder der neue Wohnsitzstaat die Steuer erheben darf. Wer beispielsweise in Griechenland oder in den USA lebt, muss keine Steuern in Deutschland zahlen. Allerdings ist die deutsche Bundesregierung daran interessiert, beim Abschluss neuer Abkommen ihre Besteuerungsrechte möglichst auszuweiten.

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