So geht Urlaubsplanung in der Corona-Krise

Die Corona-Krise hat die Urlaubspläne der Deutschen ganz schön durcheinander gebracht. Während die einen nicht mehr damit gerechnet hätten, nun doch noch in die Ferien zu fahren, warten die anderen auf die Rückzahlungen von stornierten Flügen oder Pauschalreisen. Wie können sich Urlauber in dieser unbeständigen Zeit richtig absichern?


Die Corona-Krise hat die Urlaubspläne der Deutschen ganz schön durcheinander gebracht. Während die einen nicht mehr damit gerechnet hätten, nun doch noch in die Ferien zu fahren, warten die anderen auf die Rückzahlungen von stornierten Flügen oder Pauschalreisen. Wie können sich Urlauber in dieser unbeständigen Zeit richtig absichern? Der digitale Versicherungsmanager "Clark" klärt Fragen rund um Reise-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung. Damit die Deutschen ihren Sommer 2020 sicher genießen können.

Wer sich in der aktuellen Situation dazu entscheidet, in den Urlaub zu fahren, muss sich darüber bewusst sein, dass Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen möglicherweise nicht greifen. Denn seitdem das Coronavirus als Pandemie klassifiziert ist, entfallen bei den meisten Versicherern in diesem Zusammenhang die Leistungen und der Schutz. Auch eine amtliche Quarantäne-Maßnahme fällt nicht unter den Versicherungsschutz - genauso wenig wie aus Angst vor Covid-19 eine Reise nicht anzutreten.

Ob die Reiserücktrittsversicherungen im Fall einer Corona-Erkrankung greift, ist vom jeweiligen Versicherer abhängig. In solchen Fällen sollte die Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung direkt beim Versicherer erfragt werden, so die Experten Tipp: Die meisten Versicherer haben ihre Regelungen zur Corona-Thematik auch auf Ihren Webseiten unter Aktuelles hinterlegt.

Ähnlich sieht es aus, wenn man aus einem sogenannten "Corona-Hotspot" in Deutschland kommt und seinen Urlaub ohne Attest nicht antreten darf oder vor Ort abbrechen muss. Denn eine Beschränkung gab es zuvor in Deutschland nicht. Daher ist sie in den Verträgen der Reiseversicherungen nicht enthalten. "In solchen Fällen ist es notwendig, dass die betroffenen Personen direkt ihren Versicherer kontaktieren und sich individuell beraten lassen - vielleicht zeigt sich dieser ja aufgrund der Ausnahmesituation kulant", raten die Versicherungsexperten.

Wer sich zu Zeiten einer Pandemie ins Ausland begibt, sollte auf alle Fälle eine Auslandsreise-Krankenversicherung haben. Wieso? Bei Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung zahlt diese den Test und die Behandlung vor Ort. Denn trotz europäischem Krankenversicherungsschein kann bei der gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme von Leistungen im Ausland nicht immer garantiert werden.

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