Gericht erlaubt Rauchen in Schichten

Was des einen Freud, ist des anderen Leid. Das gilt auch fürs Rauchen. Darum kann es zum Streit kommen, wenn in einer Wohnanlage Raucher und Nichtraucher aufeinander treffen.


Was des einen Freud, ist des anderen Leid. Das gilt auch fürs Rauchen. Darum kann es zum Streit kommen, wenn in einer Wohnanlage Raucher und Nichtraucher aufeinander treffen. Die einen fühlen sich durch den Qualm von Terrassen und Balkonen gestört, die anderen verweisen auf die ungestörte Nutzung ihrer Wohnung, wozu auch das Rauchen im Freien gehöre.

Dann müssen Richter besonders einfallsreich sein, um eine Lösung zu finden, bei der die Interessen beider Seiten vertreten werden. In Nordrhein-Westfalen teilte ein Gericht nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den Tag in Drei-Stunden-Abschnitte, in denen auf den Terrassen abwechselnd geraucht beziehungsweise nicht geraucht werden darf. So ist der Tabakgenuss unter anderem zwischen 3 und 6 Uhr sowie zwischen 9 und 12 Uhr erlaubt. Das komme den Interessen aller Parteien entgegen, heißt es in der Begründung.

STARTSEITE