So sichert man sich bei Haussittern ab

Wer oft und gerne verreist, schläft meist besser, wenn sich jemand während der Abwesenheit um die heimische Wohnung kümmert. Doch was geschieht, wenn dem Helfer einmal ein Missgeschick passiert? Und was muss man bei professionellen Haussittern beachten?


Wer oft und gerne verreist, schläft meist besser, wenn sich jemand während der Abwesenheit um die heimische Wohnung kümmert. Doch was geschieht, wenn dem Helfer einmal ein Missgeschick passiert? Und was muss man bei professionellen Haussittern beachten?

Auch wenn sich der nette Nachbar kümmert und es nicht viel zu tun gibt: Die Experten raten, trotzdem schriftlich festzuhalten, wer im möglicherweise eintretenden Schadensfall haftet. Fehlt es an einer nachweislichen und eindeutigen Absprache, wird laut der ARAG Experten für derartige Gefälligkeitsdienste nämlich teilweise ein stillschweigender Haftungsausschluss angenommen. Das heißt, bei normaler Fahrlässigkeit ist der Helfer nicht in der Pflicht - ein Missgeschick kann schließlich jedem passieren. Anders ist es in Fällen grober Fahrlässigkeit, dann muss unter Umständen der Verursacher beziehungsweise seine Versicherung haften.

Wie sieht die versicherungsrechtliche Seite aus, wenn sich der Helfer selbstverschuldet verletzt? Auf der sicheren Seite ist man dabei mit einer privaten Unfallversicherung.

Müssen Tiere betreut werden, sollten Urlauber mit dem Helfer über mögliche Haftungsschäden sprechen. Denn die Urlaubsvertretung haftet für Schäden, die das Tier anrichtet (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 834). Daher raten die Experten, dass man Hunde oder beispielsweise Pferde nur beaufsichtigen sollte, wenn der Halter eine entsprechende Haftpflichtversicherung hat. Diese schließt in der Regel den Tiersitter direkt mit ein.

Eine haftungstechnisch sichere Alternative ist laut der ARAG Experten das Engagieren eines sogenannten Haussitter-Services. Professionelle Hüter sind über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei etwaigen Schadensersatzansprüchen abgesichert.

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