Neues Gesetz: Weniger Maklerkosten für Immobilienkäufer

Käufer von Immobilien müssen in Zukunft nur noch höchstens die Hälfte der Maklercourtage zahlen. Die Kosten werden nun zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Das neue Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat bereits zugestimmt haben, tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft.


Käufer von Immobilien müssen in Zukunft nur noch höchstens die Hälfte der Maklercourtage zahlen. Die Kosten werden nun zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Das neue Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat bereits zugestimmt haben, tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft.

Bisher übernimmt oftmals der Käufer komplett die Maklerprovision, die sich je nach Bundesland unterscheidet. Inklusive Mehrwertsteuer beträgt sie bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises. Bis Jahresende wird sie durch die befristet gesenkte Mehrwertsteuer noch etwas gedämpft auf knapp sieben Prozent.

Weniger Maklerkosten entlasten Immobilienkäufer vor allem in Städten, in denen Häuser und Wohnungen sehr teuer sind. Da sich die Maklerprovision am Kaufpreis bemisst, können bei Objekten für beispielsweise 400.000 Euro rund 28.000 Euro Maklergebühren anfallen.

Von dem Gesetz profitieren besonders Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen. Dort trugen die Käufer bislang die Maklerkosten allein. In anderen Bundesländern, etwa Nordrhein-Westfalen oder Bayern, galt eine Teilung der Provision.

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