So klappt es mit der Krankmeldung

Die telefonische Krankschreibung ist bis März möglich. Das bedeutet: Ein Anruf beim Hausarzt genügt. Trotzdem können je nach Vertrag und Betrieb besondere Bestimmungen gelten, die Arbeitnehmer unbedingt kennen sollten - sonst riskieren sie eine Abmahnung.


Die telefonische Krankschreibung ist bis März möglich. Das bedeutet: Ein Anruf beim Hausarzt genügt. Trotzdem können je nach Vertrag und Betrieb besondere Bestimmungen gelten, die Arbeitnehmer unbedingt kennen sollten - sonst riskieren sie eine Abmahnung.

Verlängerung bis März
Per telefonischer Krankmeldung können sich Patienten mit Erkältungssymptomen bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Eine einmalige Verlängerung von weiteren sieben Tagen ist laut der ARAG Experten ebenfalls wieder telefonisch möglich. Zuvor erfolgt eine eingehende Befragung durch einen niedergelassenen Arzt.

Wann muss man die Firma informieren?
Damit der Chef ohne den erkrankten Mitarbeiter planen kann, sollte sich der so früh wie möglich abmelden. Eine genaue Uhrzeit, bis wann das zu passieren hat, ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) nicht geregelt. Wohl aber, dass es "unverzüglich" zu tun ist und er zudem ankündigen muss, für wie lange er wohl ausfallen wird.

Wer also um acht Uhr Arbeitsbeginn hat, sollte nach Auskunft der Experten auch bis spätestens zu diesem Zeitpunkt Firma oder Chef informiert haben. Dabei ist es ratsam, die Krankmeldung telefonisch zu erledigen. Zwar sind im ersten Schritt auch E-Mail, Messenger, SMS oder Fax erlaubt, doch dabei müssen kranke Arbeitnehmer sicherstellen, dass den Chef die Nachricht wirklich erreicht hat.

Wer muss informiert werden?
Nicht immer ist es der Arbeitgeber persönlich. Je nach betriebsinterner Regelung können das auch Abteilungsleiter, Personalabteilung oder andere Vorgesetzte sein. Einfach einen Kollegen über die Krankheit zu informieren reicht aber defintitiv nicht aus.

Attest immer nach drei Tagen?
Ab dem wievielten Krankheitstag dem Chef ein ärztliches Attest vorliegen muss, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich geregelt und meist im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung nachzulesen. Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss laut EntgFG spätestens nach drei Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen. Zur Frist zählen also auch Wochenenden und Feiertage.

Grund der Krankmeldung: Reine Privatsache
Warum ein Arbeitnehmer krank ist, geht den Chef schlicht und ergreifend nichts an. Es gibt nach Auskunft der ARAG Experten allerdings Ausnahmen: Handelt es sich um eine ansteckende Erkrankung, muss der kranke Arbeitnehmer seiner Meldepflicht nachkommen und den Chef informieren. Im Falle einer Corona-Infektion besteht sogar eine Anzeigepflicht, wenn der betroffene Mitarbeiter Kontakt zu Kollegen hatte. Hat er dagegen von zu Hause aus im Home-Office gearbeitet, muss er seinem Chef nicht verraten, dass er sich infiziert hat.

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