Steuererklärung: Das bringt die Home-Office-Pauschale

In der Corona-Krise hat der Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden an Bedeutung gewonnen. Und das soll sich auch auf dem Bankkonto bemerkbar machen. Jetzt können Arbeitnehmer im Home-Office bis zu 600 Euro im Jahr steuerlich absetzen.


In der Corona-Krise hat der Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden an Bedeutung gewonnen. Und das soll sich auch auf dem Bankkonto bemerkbar machen. Jetzt können Arbeitnehmer im Home-Office bis zu 600 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, worauf Arbeitnehmer nun achten sollten und wer von der Home-Office-Pauschale wirklich profitiert.

Pro Arbeitstag im Home-Office darf ein Arbeitnehmer eine Pauschale von fünf Euro von der Steuer absetzen, allerdings höchstens 600 Euro im Jahr. Das entspricht 120 Tagen Home-Office.

Die Home-Office-Pauschale wird in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) eingerechnet - und der liegt bei 1.000 Euro. Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung abgeben, erhalten automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag - oder anders gesagt: Das Finanzamt rechnet jedem Arbeitnehmer pauschal 1.000 Euro Werbungskosten als Steuervergünstigung an.

Den größten Posten machen die Fahrtkosten aus. Da für einen Arbeitnehmer im Home-Office allerdings die Fahrten zur Arbeit wegfallen, können ihm auch weniger Kosten für das Pendeln über die Pendlerpauschale abgezogen werden. Das bedeutet: Etliche Arbeitnehmer würden bei ihrer Steuererklärung finanziell besser dastehen, wenn die Home-Office-Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag absetzbar wäre.

Wichtig: Je länger der Arbeitsweg eines Arbeitnehmers ist, desto mehr steigen die Chancen, dass er - trotz Home-Office - über die 1.000 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag kommt. Deshalb sollte jeder, der an seiner Steuererklärung sitzt, die Pendlerpauschale genau nachrechnen und mit der Home-Office-Pauschale von fünf Euro pro Tag summieren, betonen die Steuer-Experten.

Die neue Home-Office-Pauschale wurde am 10. Dezember 2020 mit dem Jahressteuergesetz 2020 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Die Pauschale gilt zunächst befristet für zwei Jahre, also für die Steuererklärungen 2020 und 2021.

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