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wid Groß-Gerau - Eine Drittanbietersperre schützt zuverlässig vor ungewollten Abos. pixabay.com

Schutz durch die Drittanbietersperre

Einmal unbedacht oder versehentlich eine Werbeanzeige auf dem Handy angetippt - und schon in einer Abofalle gelandet. Die untergeschobenen Abos bemerken die Nutzer erst auf der Rechnung. Dort werden sie meist als 'Beträge anderer Anbieter' aufgeführt, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.


Einmal unbedacht oder versehentlich eine Werbeanzeige auf dem Handy angetippt - und schon in einer Abofalle gelandet. Die untergeschobenen Abos bemerken die Nutzer erst auf der Rechnung. Dort werden sie meist als "Beträge anderer Anbieter" aufgeführt, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Häufig waren gleich mehrere solcher Drittanbieterkosten auf der Rechnung zu finden. Die abgebuchten Beträge reichten von 2,99 bis 9,99 Euro monatlich. "Seit 1. Februar 2020 müssen Mobilfunkunternehmen ihre Kunden besser vor kostenpflichtigen Abos schützen", so Jennifer Kaiser, Fachberaterin Digitales bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Dies hat zu einem deutlichen Rückgang der Beschwerden geführt."

Die Reklamation solcher ungewollten Abos war oft schwierig. Auf der Rechnung ist zwar ein Drittanbieter angegeben, allerdings handelt es sich dabei meist nur um die Abrechnungsfirma. Der eigentliche Abo-Betreiber bleibt unerkannt. Verbraucher mussten bei der Abrechnungsfirma und dem Mobilfunkanbieter die unzulässigen Kosten reklamieren. Oftmals erhielten sie erst dann die Kontaktdaten des eigentlichen Anbieters und mussten die Reklamation ein weiteres Mal vorbringen.

Doch seit einem Jahr verpflichtet die Bundesnetzagentur die Mobilfunkanbieter zu einem Redirect-Verfahren. Bedeutet: Beim Klick auf einen Werbebanner oder Button muss sich nun eine gesonderte Seite des Netzbetreibers öffnen, die auf die zusätzlich entstehenden Kosten hinweist. Erst wenn auf dieser Seite noch einmal bestätigt wird, dass man die kostenpflichtige Bestellung tatsächlich ausführen möchte, kommt sie zustande.

Trotz der geänderten Rechtslage rät die Verbraucherzentrale: "Wer sich vor ungewollten Abbuchung durch andere Anbieter schützen will, sollte eine Drittanbietersperre einrichten lassen." Die sorge dafür, dass keine Abrechnung von Dritten per Mobilfunkrechnung erfolgen könne. Kaiser: "Die Drittanbietersperre ist kostenlos. Sie kann schriftlich oder telefonisch beim Mobilfunkanbieter beantragt werden."

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