Problem Daten-Auskunft: Verbraucherschützer helfen

Datenschutzerklärungen sind oft kein Vergnügen, denn sie sind in vielen Fällen lang, unverständlich und sehr allgemein formuliert. Was ist, wenn man wissen will, wie ein Unternehmen mit den eigenen Daten umgeht? Das ist Ihr gutes Recht, und für die Anfrage bieten die Verbraucherzentralen eine interaktive Briefvorlage an.


Datenschutzerklärungen sind oft kein Vergnügen, denn sie sind in vielen Fällen lang, unverständlich und sehr allgemein formuliert. Was ist, wenn man wissen will, wie ein Unternehmen mit den eigenen Daten umgeht? Das ist Ihr gutes Recht, und für die Anfrage bieten die Verbraucherzentralen eine interaktive Briefvorlage an.

"Unternehmen verfassen ihre Datenschutzerklärungen selten verbraucherfreundlich. Besonders kritisieren wir, dass sie oft unverständlich geschrieben oder zu lang sind", sagt Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Eine Auskunft dazu, ob und wenn ja welche Daten ein Unternehmen gespeichert hat, kann jedoch wichtig sein, zum Beispiel, wenn der Verdacht naheliegt, dass ein Unternehmen fehlerhafte Daten gespeichert hat.

Nach der Datenschutzgrundverordnung müssen Unternehmen auf ein Auskunftsersuchen antworten und in leicht verständlicher Form offenlegen, ob sie Daten über die jeweilige Person gespeichert haben. Falls ja, müssen sie auch angeben, welche Daten des Nutzers sie für welchen Zweck erheben und verarbeiten, woher sie diese haben und an wen sie die Daten weitergeben.

Kommt das Unternehmen seiner Pflicht zur Auskunft nicht nach, können die Verbraucherzentralen abmahnen. Verstöße gegen das Auskunftsrecht können Verbraucher daher ihrer örtlichen Verbraucherzentrale und dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten melden.

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